Gegen den Beschluss der Bürgerschaft 49.9 % der größten Wohnungsgesellschaft (WVG) der Stadt zu verkaufen, hatten insegsamt vier Bürgerschaftsmitglieder Eilanträge auf einsweilige Unwirksamkeit gestellt.

Nachdem bereits letzte Woche der gemeinsame Eilantrag dreier Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht entgültig scheiterte, wurde heute auch der zweite Antrag

eines Bürgerschaftsmitgliedes der Fraktion Grüne/okabgelehnt.

Dies zumindest meldet

MV-Regio ohne jedoch eine Begründung des Gerichtes zu liefern.

Hintergründe zum WVG-Verkauf findet ihr hier.

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