Kurz vor der Kommunalwahl hat der Stadtwahlleiter und Oberbürgermeistert Arthur König in dieser Woche für erheblichen Wirbel gesorgt. Vor allem die Grünen reiben sich an der Tatsache, dass König auf Plakaten und in Publikationen der CDU Position für seine Partei bezieht. Das verletzte die Neutralitätspflicht eines Wahlleiters, argumentieren die Grünen.

koenigwahlwerbung

Unter anderem diese Darstellungen stören manche.

Die Grünen griffen das Thema zuletzt nach einem OZ-Artikel vom 4. Juni in ihrem Blog auf. Am selben Tag schickten Sie dem Bürgermeister einen offenen Brief, in dem sie folgende Fragen stellen:

“1. Wie vereinbaren Sie es mit Ihrer Neutralitätspflicht als Stadtwahlleiter, im Amtsblatt großformatig für eine einzelne Partei einzutreten?

2. Wie vereinbaren Sie es mit Ihrer Neutralitätspflicht als Stadtwahlleiter, in der Wahlkampfpublikation einer einzelnen Partei, und zwar derselben wie unter (1), eine eindeutige Wahlempfehlung zu geben?

3. Wie vereinbaren Sie es mit Ihrer Neutralitätspflicht als Stadtwahlleiter, auf übergroßen Wahlplakaten eine eindeutige Wahlempfehlung abzugeben und sich mit dem Spitzenkandidaten derselben Partei wie unter (1) und (2) sogar ablichten zu lassen?”

Was die Grünen an den Plakaten stört, geht aus ihren Fragen hervor: Sie sehen die Neutralitätspflicht des Stadtwahlleiters verletzt. Auch von anderer Seite wurde inzwischen Kritik laut. Die Linke veröffentlichte ein undatiertes Dokument mit dem Titel “OB pfeift auf Gebot der Neutralität”. Die Linke nennt das Vorgehen Königs “illegal”. Den Nachweis eines entsprechenden Gesetzesverstoßes bleiben sie allerdings schuldig. Der Begriff “neutral” taucht dann auch zumindest in der Kommunalwahlordnung M-V (KWO M-V) und dem Kommunalwahlgesetz M-V (KWG M-V) nicht auf. Im KWG heißt es im §12 (Wahlleiter) in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten des Wahlleiters unter anderem :

“(1) Das Amt des Wahlleiters und des Stellvertreters darf nicht ausüben, wer

1. Wahlbewerber,
2. Mitglied eines anderen Wahlorganes oder
3. Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson

ist. Der Wahlleiter beruft seinen Stellvertreter.

(2-6) […]

(7) Die Mitglieder der Wahlausschüsse, ihre Stellvertreter und die Schriftführer sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.”

Eine Stellungnahme Königs konnte der webMoritz am heutigen Tag nicht einholen. Die Grünen verweisen allerdings auf eine Auskunft der städtischen Pressesprecherin Andrea Reimann, die in Bezug auf die CDU-Werbung im Stadtblatt gesagt haben soll, die Vorwürfe seien absurd, “da König nur den amtlichen Teil verantworte.”

Von verschiedenen Seiten wurde über die Kritik an der Haltung des Wahlleiters hinaus darauf hingewiesen, dass keinesfalls vorgeschrieben ist, dass der Oberbürgermeister auch Stadtwahlleiter ist. Hier liefert weiteren Zündstoff ein Brief von Peter Multhauf, der sich an die Bürgerschaftssitzung vom 8. Dezember 2008 erinnert, in der König zum Stadtwahlleiter gewählt wurde.

Multhauf: Unregelmäßigkeiten bei Abstimmung am 8. Dezember 2008

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P. Multhauf (Zeichnung: H. Kretzschmar via blog.gruene-greifswald.de)

Multhauf habe damals eigentlich etwas fragen wollen, schreibt er, sei aber nicht zum Zuge gekommen. Laut Bürgerschaftspräsident Egbert Liskow war dies nicht mehr möglich, weil er Multhaufs Frage zunächst übersehen und erst wahrgenommen habe, als die Abstimmung bereits gelaufen sei. Multhauf führt aus:

“Dabei handelt es sich um ein Vorgehen des Vorsitzenden der CDU Greifswald und gleichzeitigen Präsidenten der Bürgerschaft, mit dessen Praktiken ich jetzt 5 Jahre zu kämpfen hatte, die in diesem speziellen Fall aber auch deutlich machen, wie in der Greifswalder Monarchie Demokratie schon bei absehbar ungewünschten Fragestellungen wiederholt ausser Kraft gesetzt wird.”

Multhauf weist darüber hinaus auf eine Ungereimtheit im Protokoll der Sitzung hin:

“In der Niederschrift wird festgestellt, dass Herr Dr. Arthur König “bei 30 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen beschlossen” zum Stadtwahlleiter gewählt wurde. Nach meiner eigenen Erinnerung habe ich – unabhängig von der anstehenden Entscheidung – schon angesichts des Vorgehens des Präsidenten selbstverständlich mit Nein gestimmt.”

Warum Multhauf allerdings erst jetzt merkt, dass das Protokoll an dieser Stelle fehlerhaft ist, sagt er nicht.

Michael Steiger sieht in den angeblichen Verstoß Königs die Möglichkeit von Neuwahlen näherrücken. Diese Möglichkeit hatte er auch schon im Kontext anderer möglicher Unregelmäßigkeiten, die er auf dem Grünen-Blog anprangerte, genannt: Es geht um den Vorwurf gegen einen CDU-Kandidaten, seinen Erstwohnsitz zwar in Greifswald gemeldet zu haben, die Voraussetzungen dafür aber nicht zu erfüllen.

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